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Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Landesrecht Berlin
Titel: Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LGG
Gliederungs-Nr.: 2038-1
Normtyp: Gesetz

Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

In der Fassung vom 6. September 2002 (GVBl. S. 280)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Geltungsbereich1
Geltung bei Beteiligungen des Landes1a
Geltung bei Umwandlung, Errichtung und Veräußerung von Einrichtungen des Landes1b
Grundsatz2
Gleichstellungsverpflichtung3
Frauenförderplan4
Stellen- und Funktionsausschreibungen, öffentliche Bekanntmachungen5
Auswahlverfahren6
Ausbildung7
Einstellungen und Beförderungen8
Fort- und Weiterbildung9
Arbeitszeit und Rahmenbedingungen10
Beurlaubung aus familiären Gründen11
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz12
Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe13
Frauenförderung bei staatlicher Leistungsgewährung14
Gremien15
Frauenvertreterin16
Wahl16a
Aufgaben und Rechte der Frauenvertreterin17
(weggefallen)17a
Beanstandungen18
Gesamtfrauenvertreterin18a
Berichtspflicht19
Gerichtliches Verfahren20
Verwirklichung des Gleichstellungsgebots in den Bezirken21
Verwaltungsvorschriften22
Inkrafttreten23
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.