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§ 4 LDG - Verweis

Bibliographie

Titel
Landesdisziplinargesetz (LDG)
Amtliche Abkürzung
LDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2031-1

Verweis ist der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhaltens des Beamten.