§ 28d LBO - Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen im Bestand bei Bauteilen in Rettungswegen
Bibliographie
- Titel
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- Amtliche Abkürzung
- LBO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2133-1
Für die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bauteile in Rettungswegen gilt § 27f entsprechend.