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Gesetz über die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: LAufnG
Gliederungs-Nr.: B 26-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
(Landesaufnahmegesetz - LAufnG)

Vom 4. November 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1282)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. B 26-5

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeiner Teil 
  
Aufzunehmender Personenkreis1
Aufnahme in Aufnahmeeinrichtungen des Landes2
Landesinterne Verteilung3
Kommunale Aufnahme4
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes5
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes6
Koordinierung aufenthaltsbeendender Maßnahmen7
  
Teil 2 
Kosten 
  
Kostenträgerschaft8
Kostenerstattung9
  
Teil 3 
Sonstige Bestimmungen 
  
Verarbeitung personenbezogener Daten10
Verordnungsermächtigung11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten12