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§ 2 LaFamKaV
Verordnung über die Landesfamilienkasse (LaFamKaV)
Landesrecht Bremen
Titel: Verordnung über die Landesfamilienkasse (LaFamKaV)
Normgeber: Bremen

Amtliche Abkürzung: LaFamKaV
Referenz: 85-a-3

§ 2 LaFamKaV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.