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Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)

Bibliographie

Titel
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2023)
Amtliche Abkürzung
KWKG 2023
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-28

Vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Anschluss- und Abnahmepflicht3
Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen4
Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme5
Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen6
Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen7
Bonus für innovative erneuerbare Wärme7a
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger7b
Kohleersatzbonus7c
(weggefallen)7d
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni7e
Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen8
Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom8a
Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme8b
Ausschreibungsvolumen8c
Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt9
Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen10
Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung11
Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt12
Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung13
Registrierung von KWK-Anlagen13a
Rückforderung13b
Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Messung von KWK-Strom und Nutzwärme14
Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage15
Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung16
Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt17
Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen18
Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen19
Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid20
Zuschlagzahlungen für Kältenetze21
Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern22
Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern23
Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid24
Kältespeicher25
Abschnitt 6
Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagzahlungen
Finanzierung der Zuschlagzahlungen26
Begrenzung der Höhe der Zuschlagszahlungen27
(weggefallen)28
(weggefallen)29
Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften
Vorschriften für Prüfungen30
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung31
Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle31a
Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur31b
Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten32
Clearingstelle32a
Verordnungsermächtigungen33
Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen33a
Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme33b
Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen33c
Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
Evaluierungen34
Übergangsbestimmungen35

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.