Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 31 HmbKHG - Außer-Kraft-Treten von Vorschriften

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG)
Amtliche Abkürzung
HmbKHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2126-1

Es treten in ihrer geltenden Fassung außer Kraft:

  1. 1.
    die §§ 47, 49 und 50 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung für die Gesundheitsämter - Besonderer Teil) vom 30. März 1935 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts II 2120-b-3),
  2. 2.
    die Verordnung über wesentlich Beteiligte nach § 6 Absatz 3 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze vom 23. Oktober 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 422).