Gesetze

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§ 19 HmbKatSG
Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
Landesrecht Hamburg

Dritter Teil – Freiwillige Helfer

Titel: Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbKatSG
Gliederungs-Nr.: 215-1
Normtyp: Gesetz

§ 19 HmbKatSG – Allgemeines

Helfer im Sinne dieses Teils sind Personen im Sinne des § 10. Ihre Hilfeleistung ist ehrenamtlich.