Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 10 HmbKatSG - Mitwirkung freiwilliger Helfer

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
Amtliche Abkürzung
HmbKatSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
215-1

Personen, die sich freiwillig zur Hilfeleistung bei Katastrophenschutz verpflichtet haben, wirken mit, wenn eine Katastrophenschutzbehörde zugestimmt hat.