Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsgesetz 2024)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1414)
Inhaltsübersicht(1) | §§ |
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Abschnitt 1 | |
Feststellung des Haushaltsplans | |
Feststellung des Haushaltsplans | 1 |
Abschnitt 2 | |
Besondere Regelungen zu den Einnahmen | |
Kreditmittel | 2 |
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft | 3 |
Kassenverstärkungskredite | 4 |
5 | |
Abschnitt 3 | |
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen | |
Planstellen und Stellen | 6 |
Umsetzung des Grundsatzes der Rehabilitation vor Versorgung | 6a |
Deckung und Verstärkung von Personalausgaben | 7 |
Zusätzliche Ausgaben des Landes und der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern | 8 |
Umsetzung von Vorhaben mit zweckgebundenen Mitteln des Bundes | 8a |
Umsetzung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts | 8b |
Weitergeltung von Verpflichtungsermächtigungen bei Miet- und Bauausgabenbudgetierung | 9 |
Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Mietausgabenbudgetierung | 10 |
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen | 11 |
Ausgleichsabgabe | 12 |
Abschnitt 4 | |
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan | |
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen | 13 |
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen | 14 |
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen | 15 |
Rücklage zur Abdeckung insbesondere von krisenbedingten Haushaltsrisiken | 16 |
17 | |
Abschnitt 5 | |
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen | |
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung | 18 |
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes | 19 |
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen | 20 |
Gewährleistungen | 21 |
Garantien | 22 |
Abschnitt 6 | |
Weitere Ermächtigungen | |
Finanzhilfen zur Finanzierung schienengebundener Infrastrukturprojekte im Rheinischen Revier | 23 |
Epidemie | 24 |
Abschnitt 7 | |
Haushaltsentwicklung | |
Erweitertes Rechnungswesen | 25 |
Abschnitt 8 | |
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen | |
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen | 26 |
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen im Hochschulbereich | 27 |
Abschnitt 9 | |
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale | |
Zuwendungen | 28 |
Fachbezogene Pauschale | 29 |
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen | 30 |
Abschnitt 10 | |
Schlussvorschriften | |
Weitergeltung | 31 |
Inkrafttreten | 32 |
Anlagen | |
Anlage 1 |
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.