§ 23 HHG 2017
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Abschnitt 5 – Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen
§ 23 HHG 2017 – Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen
Das Finanzministerium wird ermächtigt, im Interesse der Existenzgründung und Existenzfestigung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie im Interesse von örtlichen Beschäftigungsinitiativen und Selbsthilfegruppen Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von 80 000 000 Euro zugunsten der NRW.BANK zur Haftungsentlastung von Kreditinstituten für die Hergabe von Krediten zu übernehmen.