Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 HHG 2017
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Abschnitt 1 – Feststellung des Haushaltsplans

Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017 - HHG 2017)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: HHG 2017
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 1 HHG 2017 – Feststellung des Haushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 73 931 596 600 Euro festgestellt.