Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 7 HG 2024
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: HG 2024
Gliederungs-Nr.: 64000
Normtyp: Gesetz

§ 7 HG 2024

1Das Finanzministerium ist ermächtigt, die Stellen, die bis zur Verkündung dieses Gesetzes abweichend von den Bedarfsnachweisen des Haushaltsjahres 2023 zu den für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst in Betracht kommenden Titeln genehmigt wurden, in den entsprechenden Bedarfsnachweisen darzustellen, soweit sie im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 noch nicht enthalten sind. 2Entsprechendes gilt

  1. 1.

    für Änderungen in den Stellenplänen aufgrund der Nummern 1 und 3 der Allgemeinen Bestimmungen 2022/2023 sowie

  2. 2.

    für die im Haushaltsjahr 2023 nach den Haushaltsvermerken zu den Stellenplänen der Kapitel 0613 bis 0619, 0622, 0623, 0631, 0632 und 0634 bis 0638 in Auswirkung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. März 2022 (Nds. GVBl. S. 218), vorgenommenen Stellenumwandlungen.