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§ 5 HG 2024
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: HG 2024
Gliederungs-Nr.: 64000
Normtyp: Gesetz

§ 5 HG 2024

Der nach § 37 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 LHO zu bestimmende Betrag wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 5 100 000 Euro festgesetzt.