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§ 1 HG 2024
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024 -)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: HG 2024
Gliederungs-Nr.: 64000
Normtyp: Gesetz

§ 1 HG 2024

1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird in Einnahme und Ausgabe auf 42 554 234 000 Euro festgestellt. 2Die Summe der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 ausgebrachten Ermächtigungen, über das Haushaltsjahr 2024 hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird auf 5 896 564 000 Euro festgestellt. 3Die einzelnen Einnahmen, Ausgabeermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ergeben sich aus den Einzelplänen, die im Gesamtplan (Anlage 1) in der Haushaltsübersicht zusammengefasst sind.