§ 1 HG 2010
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010 - HG 2010)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010 - HG 2010)
Landesrecht Brandenburg
§ 1 HG 2010 – Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2010 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10.511.488.700 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 3.053.457.800 Euro.