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§ 25 GOReg
Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes
Landesrecht Saarland

Sechster Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: GOReg,SL
Gliederungs-Nr.: 1101-4
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 25 GOReg – Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes vom 15. Februar 2005 (Amtsbl. S. 504), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 1. März 2018 (Amtsbl. I S. 136), außer Kraft.