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§ 11 GO
Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags - 7. Wahlperiode
Landesrecht Sachsen

III. – Mitglieder des Landtags

Titel: Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags - 7. Wahlperiode
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: GO,SN
Gliederungs-Nr.: 110-V19.2
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

§ 11 GO – Geheimschutzordnung, IT-Sicherheitsleitlinie, Datenschutzordnung

Die als Anlage 1 beigefügte Geheimschutzordnung des Sächsischen Landtags, die als Anlage 2 beigefügte Informationssicherheitsleitlinie für den Sächsischen Landtag und die als Anlage 3 beigefügte Datenschutzordnung des Sächsischen Landtags sind Bestandteil dieser Geschäftsordnung.