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Anlage 1 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg 
Landesrecht Brandenburg

Anhangteil

Titel: Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg 
Normgeber: Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung: GO LT,BB
Gliederungs-Nr.: 1100-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 GO LT – Festlegung der Rededauer während der Plenarsitzung des Landtages Brandenburg*)

RedezeitSPDAfDCDUBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENDIE LINKEBVB/FWLRegGesamt
1333333321
2555555535
3151496651570
42119128852194
52624161111526119
63230191313632145

Weitere Vereinbarungen:

-Aktuelle Stunde:Redezeit 3; 5 Minuten Bonus für Einbringende**)
-Gesetzentwürfe, Anträge und Große Anfragen:3 bzw. 5 Minuten Bonus für Einbringende**)
-Regierungserklärungen:Debatte mit gleichen Zeiten für jede Fraktion
-Haushaltsgesetz:Debatte wird gesondert geregelt
-Berichte und Unterrichtungen der LandesregierungDebatte auf Antrag

Als angemessene Rededauer stehen einer Gruppe von drei Mitgliedern des Landtages in der Regel 30 Minuten, einer Gruppe von vier Mitgliedern des Landtages in der Regel 35 Minuten und einem fraktionslosen Mitglied des Landtages in der Regel acht Minuten je Sitzung zur Verfügung. Bei Plenarsitzungen, die sich über zwei Sitzungstage erstrecken, erhöht sich die Rededauer einer Gruppe von drei Mitgliedern des Landtages auf 45 Minuten, bei einer Gruppe von vier Mitgliedern des Landtages auf 50 Minuten sowie bei einem fraktionslosen Mitglied des Landtages auf zwölf Minuten. Soweit der vom Präsidium gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 beschlossene Entwurf der Tagesordnung für den zweiten Sitzungstag eine reine Sitzungsdauer von mehr als vier Stunden ausweist, erhöht sich die Rededauer einer Gruppe von drei Mitgliedern des Landtages auf 60 Minuten, bei einer Gruppe von vier Mitgliedern des Landtages auf 70 Minuten sowie bei einem fraktionslosen Mitglied des Landtages auf 16 Minuten. Die Redezeit kann die Gruppe oder das fraktionslose Mitglied des Landtages auf einzelne Beratungsgegenstände einschließlich der Aktuellen Stunde verteilen; dies gilt auch über die einzelnen Sitzungstage einer Plenarsitzungswoche hinweg. Ein Redebeitrag soll dabei nicht länger als derjenige Redebeitrag sein, welcher der kleinsten Fraktion zusteht. Über Ausnahmen zur Rededauer und Aufteilung der Redebeiträge entscheidet die Präsidentin oder der Präsident auf Ersuchen der Gruppe oder des fraktionslosen Mitgliedes des Landtages.

*)

gemäß Losentscheid des Präsidiums am 18. September 2019 gemäß § 9 Satz 2 der Geschäftsordnung

**)

Bei mehreren Einbringenden Bonus für nur eine oder einen der Einbringenden. Werden verschiedene Beratungsgegenstände zu einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst, bleibt jedem der Einbringenden der Bonus erhalten. Bringt dieselbe oder derselbe Einbringende mehrere Gesetzentwürfe oder Anträge zu demselben Regelkreis ein und werden diese in Verbindung miteinander unter einem Tagesordnungspunkt beraten, so steht der oder dem Einbringenden nur ein Bonus von 3 bzw. 5 Minuten zu. Von einem einheitlichen Regelkreis ist jedenfalls dann auszugehen, wenn

  1. a)

    mit mehreren Gesetzentwürfen dasselbe Gesetz geändert werden soll oder

  2. b)

    Anträge sich auf denselben Sachverhalt beziehen, sich jeweils mit Teilaspekten desselben Themas befassen und im Wesentlichen übereinstimmende Ziele verfolgen.