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§ 109 GO LT 2016
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

XIV. – Beurkundung der Verhandlungen, Ausfertigung und Erledigung der Beschlüsse des Landtages

Titel: Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: GO LT 2016,MV
Gliederungs-Nr.: 1101-0-6
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 109 GO LT 2016 – Änderung der Geschäftsordnung

Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung werden in zwei Lesungen beraten. Die Regelung der Geschäftsordnung für die Behandlung von Gesetzentwürfen gilt entsprechend.