§ 109 GO LT 2016
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
XIV. – Beurkundung der Verhandlungen, Ausfertigung und Erledigung der Beschlüsse des Landtages
§ 109 GO LT 2016 – Änderung der Geschäftsordnung
Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung werden in zwei Lesungen beraten. Die Regelung der Geschäftsordnung für die Behandlung von Gesetzentwürfen gilt entsprechend.