§ 9 GntDBwVVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Bundesrecht
Abschnitt 2 – Auswahlverfahren und Einstellung
§ 9 GntDBwVVDV – Anforderungen im Auswahlverfahren und Auswahlinstrumente
(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
- 1.
Selbstkompetenz,
- 2.
Methodenkompetenz,
- 3.
Fachkompetenz,
- 4.
Sozialkompetenz sowie
- 5.
Führungs- und Managementkompetenz.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.