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Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: GGO
Gliederungs-Nr.: 11120
Normtyp: Geschäftsordnung

Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen

Vom 30. März 2004 (Nds. GVBl. S. 107 - VORIS 11120 -) (1)

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 12. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 19)

Die Landesregierung hat am 30. März 2004 die nachstehende Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen beschlossen.

Inhaltsverzeichnis (2)§§
  
Teil A 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich und Zweck1
Gleichstellung2
  
Teil B 
Landesregierung 
  
Ministerpräsidentin, Ministerpräsident3
Staatskanzlei4
Ministerin, Minister5
Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten durch Mitglieder der Landesregierung, sonstige Mitwirkungen6
Vorbehaltene Angelegenheiten7
Meinungsverschiedenheiten8
Kabinettsvorlagen9
Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung10
Sitzungen der Landesregierung11
Beschlüsse der Landesregierung12
  
Teil C 
Ministerien 
  
I. 
Organisation, Führung, Zusammenarbeit 
  
Aufgaben, Gliederung, Geschäftsverteilung13
Projektgruppen14
Beauftragte15
Führung, Zusammenarbeit16
  
II. 
Bearbeitung 
  
Eingänge17
Bearbeitung, Dokumentation18
Beteiligung, Mitzeichnung19
Schriftverkehr20
Zeichnungsbefugnis, Zeichnungsformen21
  
III. 
Zusammenarbeit oberster Landesbehörden 
  
Zusammenarbeit der Ministerien, Mitzeichnung22
Zusammenarbeit in Bundesratssachen23
Zusammenarbeit mit Beauftragten 24
Interministerielle Arbeitskreise25
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit26
Beteiligung des Landesrechnungshofs27
  
IV. 
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen 
  
Nachgeordnete Behörden28
Bund, Länder, Europäische Union29
Diplomatische und konsularische Vertretungen30
Beteiligung von Verbänden und sonstigen Stellen31
Prüfung der Mittelstandsrelevanz, Clearingstelle31a
  
V. 
Zusammenarbeit mit dem Landtag 
  
Teilnahme an Sitzungen des Landtages, seiner Ausschüsse sowie an Fraktionssitzungen und -arbeitskreisen32
Kleine Anfragen zur schriftlichen, kurzfristigen schriftlichen oder mündlichen Beantwortung, Große Anfragen33
Entschließungen, Beschlüsse zu Eingaben 34
Anträge aus der Mitte des Landtages35
Vorlagen an den Landtag36
Aktenvorlagen an den Landtag36a
Unterrichtung des Landtages37
  
Teil D 
Normsetzung, Verkündung 
  
Gesetzesfolgenabschätzung38
Verhältnismäßigkeitsprüfung Berufsreglementierungen38a
Begründung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe39
Normprüfung, Rechtsvereinfachung40
Rechtsförmlichkeit41
Ausfertigung, Verkündung42
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsblätter43
  
Teil E 
Schlussbestimmungen 
  
In-Kraft-Treten44
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen

Vom 1. April 2004 (Nds. GVBl. S. 107)

Die Landesregierung hat am 30. März 2004 die nachstehende Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen beschlossen.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.