§ 37a GGO - Zeitpunkt des Inkrafttretens von Regelungen mit Belastungen für die Wirtschaft
Bibliographie
- Titel
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen
- Amtliche Abkürzung
- GGO
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11120
In Gesetzentwürfen der Landesregierung sowie in Verordnungen der Landesregierung und der Ministerien ist vorzusehen, dass Regelungen, die zu einer Belastung für die Wirtschaft führen, am 1. Januar oder am 1. Juli in Kraft treten, es sei denn, dass ein anderer Zeitpunkt geboten ist.