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§ 37a GGO - Zeitpunkt des Inkrafttretens von Regelungen mit Belastungen für die Wirtschaft

Bibliographie

Titel
Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
GGO
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11120

In Gesetzentwürfen der Landesregierung sowie in Verordnungen der Landesregierung und der Ministerien ist vorzusehen, dass Regelungen, die zu einer Belastung für die Wirtschaft führen, am 1. Januar oder am 1. Juli in Kraft treten, es sei denn, dass ein anderer Zeitpunkt geboten ist.