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Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: GebGBbg
Referenz: 203-1

Vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Anwendungsbereich 
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Abschnitt 2 
Allgemeine Grundsätze für Gebührenordnungen 
  
Gebührenordnungen3
Bemessung der Gebührensätze4
Gebührenbemessungsarten5
Pauschgebühren6
  
Abschnitt 3 
Vorschriften für die Festsetzung von Gebühren und Auslagen 
  
Sachliche Gebührenfreiheit7
Persönliche Gebührenfreiheit8
Auslagen9
Entstehen der Gebühren- und Auslagenschuld10
Gläubiger der Gebühren und Auslagenerstattung11
Schuldner der Gebühren und Auslagen12
Mehrere öffentliche Leistungen13
Gebührenbemessung14
Festsetzung der Gebühren und Auslagen15
Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung16
Gebühren bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags17
Gebühren des Widerspruchsverfahrens18
  
Abschnitt 4 
Vorschriften für die Erhebung von Gebühren und Auslagen 
  
Fälligkeit19
Ermäßigung und Befreiung20
Säumniszuschlag21
Stundung, Niederschlagung und Erlass22
Verjährung23
Erstattung24
  
Abschnitt 5 
Schlussvorschriften 
  
Rechtsbehelf25
Übergangsvorschrift26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten27