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Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BZRG
Gliederungs-Nr.: 312-7
Normtyp: Gesetz

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
(Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2146)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Registerbehörde 
  
Bundeszentralregister1
(weggefallen)2
  
Zweiter Teil 
Das Zentralregister 
  
Erster Abschnitt 
Inhalt und Führung des Registers 
  
Inhalt des Registers3
Verurteilungen4
Inhalt der Eintragung5
Gesamtstrafe und Einheitsstrafe6
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung7
(weggefallen)8
(weggefallen)9
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten10
Schuldunfähigkeit11
Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht12
Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht13
Gnadenerweise und Amnestien14
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs15
Wiederaufnahme des Verfahrens16
Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen17
Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes18
Aufhebung von Entscheidungen19
Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke20
Änderung von Personendaten20a
Identifizierungsverfahren20b
Automatisiertes Auskunftsverfahren21
Protokollierungen21a
Hinweispflicht der Registerbehörde22
Hinweis auf Gesamtstrafenbildung23
Entfernung von Eintragungen24
Anordnung der Entfernung25
Zu Unrecht entfernte Eintragungen26
  
Zweiter Abschnitt 
Suchvermerke 
  
Speicherung27
Behandlung28
Erledigung29
  
Dritter Abschnitt 
Auskunft aus dem Register 
  
1.  
Führungszeugnis 
  
Antrag30
Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis30a
Europäisches Führungszeugnis30b
Elektronische Antragstellung30c
Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden31
Inhalt des Führungszeugnisses32
Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf33
Länge der Frist34
Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen35
Beginn der Frist36
Ablaufhemmung37
Mehrere Verurteilungen38
Anordnung der Nichtaufnahme39
Nachträgliche Eintragung40
  
2.  
Unbeschränkte Auskunft aus dem Register 
  
Umfang der Auskunft41
Auskunft an die betroffene Person42
Auskunft für wissenschaftliche Zwecke42a
Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften42b
Weiterleitung von Auskünften43
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen43a
  
3.  
Auskünfte an Behörden 
  
Vertrauliche Behandlung der Auskünfte44
  
4. 
Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes 
  
Versagung der Auskunft44a
  
Vierter Abschnitt 
Tilgung 
  
Tilgung nach Fristablauf45
Länge der Tilgungsfrist46
Feststellung der Frist und Ablaufhemmung47
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung48
Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen49
Zu Unrecht getilgte Eintragungen50
  
Fünfter Abschnitt 
Rechtswirkung der Tilgung 
  
Verwertungsverbot51
Ausnahmen52
  
Sechster Abschnitt 
Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten 
  
Offenbarungspflicht bei Verurteilungen53
  
Siebenter Abschnitt 
Internationaler Austausch von Registerinformationen 
  
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit53a
Eintragungen in das Register54
Verfahren bei der Eintragung55
Behandlung von Eintragungen56
(weggefallen)56a
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union56b
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen57
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union57a
Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat57b
Berücksichtigung von Verurteilungen58
  
Achter Abschnitt 
Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818 
  
Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN58a
Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt58b
Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN58c
Kennzeichnung eines Datensatzes58d
  
Dritter Teil 
Das Erziehungsregister 
  
Führung des Erziehungsregisters59
Eintragungen in das Erziehungsregister60
Auskunft aus dem Erziehungsregister61
Suchvermerke62
Entfernung von Eintragungen63
Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person64
  
Vierter Teil 
Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik 
  
Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik64a
Eintragungen und Eintragungsunterlagen64b
  
Fünfter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister65
Bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen66
Eintragungen in der Erziehungskartei67
Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften68
Übergangsvorschriften69