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Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG)
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremÖPNVG
Gliederungs-Nr.: 9240-d-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG)

Vom 16. Mai 1995 (Brem.GBl. S. 317, ber. S. 340)

Zuletzt geändert durch Nummer 2c in Verbindung mit Anlage 3 der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung1
Ziele2
Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs3
Allgemeine Anforderungen4
Bedienungsstandard5
  
Zweiter Teil 
Aufgabenverantwortung 
  
Aufgabenträger6
Überörtliche Zusammenschlüsse7
Plan für den Schienenpersonennahverkehr8
Nahverkehrsplan9
  
Dritter Teil 
Finanzierung 
  
Verwendung der Regionalisierungsmittel10
Zuständigkeitsregelung11
  
Vierter Teil 
Schlussvorschriften 
  
(weggefallen)12
In-Kraft-Treten13