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Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Störfällen (Bremisches Immissionsschutzgesetz - BremImSchG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Störfällen (Bremisches Immissionsschutzgesetz - BremImSchG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremImSchG
Gliederungs-Nr.: 2129-a-1
Normtyp: Gesetz

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Störfällen
(Bremisches Immissionsschutzgesetz - BremImSchG)

Vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 316)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abwehr von Immissionen und Schutz vor Gefahren durch Störfälle3
Betrieb von Geräten und Maschinen4
Zuständige Behörden5
Ordnungswidrigkeiten6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten7