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Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG)
Landesrecht Bremen
Titel: Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremDSGVOAG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG)

Vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 131)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Zweck1
Anwendungsbereich2
  
Abschnitt 2 
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten3
Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken4
Erhebung personenbezogener Daten bei einer nicht-öffentlichen Stelle5
Verantwortlicher bei der Übermittlung personenbezogener Daten6
Abrufverfahren und gemeinsame Verfahren7
  
Abschnitt 3 
Rechte der betroffenen Person 
  
Beschränkung der Informationspflicht8
Beschränkung des Auskunftsrechts9
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person10
  
Abschnitt 4 
Besondere Verarbeitungssituationen 
  
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten11
Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext12
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken13
Sonderbestimmung für Radio Bremen14
Videoüberwachung15
  
Abschnitt 5 
Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
  
Errichtung16
Unabhängigkeit17
Ernennung und Amtszeit18
Amtsverhältnis19
Rechte und Pflichten20
Aufgaben und Befugnisse21
Tätigkeitsbericht22
  
Abschnitt 6 
Sanktionen, Übergangsvorschrift, Inkrafttreten 
  
Ordnungswidrigkeiten23
Strafvorschrift24
Übergangsvorschrift25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten26