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Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BNV
Gliederungs-Nr.: 2030-2-9
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
(Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1987 (BGBl. I S. 2376)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Ausübung von Nebentätigkeiten 
  
(weggefallen)1
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst2
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten im Bundesdienst3
Vergütung4
Allgemeine Erteilung, Widerruf der Genehmigung5
Vergütungen für Nebentätigkeiten und Ablieferungspflicht6
Ausnahmen von § 67
Abrechnung über die Vergütung aus Nebentätigkeiten8
  
Zweiter Abschnitt 
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn 
  
Genehmigungspflicht9
Grundsätze für die Bemessung des Entgelts10
Allgemeines Entgelt11
Entgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten12
Festsetzung des Entgelts13
  
Dritter Abschnitt 
Geltungsbereich; Berlin-Klausel; In-Kraft-Treten 
  
Geltung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit14
(weggefallen)15
(In-Kraft-Treten)16