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§ 14 BNV - Geltung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV)
Amtliche Abkürzung
BNV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-2-9

Diese Verordnung gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend.