§ 44 BezVWG
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Landesrecht Hamburg
Abschnitt 9 – Schlussbestimmungen
§ 44 BezVWG – Verweise
Verweise dieses Gesetzes auf andere Rechtsvorschriften gelten als Verweise auf deren jeweils geltende Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.