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Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg (Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg (Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgLWahlG
Gliederungs-Nr.: 111-6
Normtyp: Gesetz

Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg
(Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2004 (GVBl. I S. 30)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl. I Nr. 17)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines und Wahlverfahren 
  
Zusammensetzung des Landtages und Wahlsystem1
Wahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen2
Wahl der Abgeordneten nach den Landeslisten3
Wahltag4
  
Abschnitt 2 
Wahlrecht und Wählbarkeit 
  
Sachliche Voraussetzungen des Wahlrechts5
Förmliche Voraussetzungen des Wahlrechts6
Ausschluss vom Wahlrecht7
Wählbarkeit8
  
Abschnitt 3 
Vorbereitung der Wahl 
  
Unterabschnitt 1 
Wahlleitung 
  
Mitwirkung der Ämter, Verbandsgemeinden und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte; Wahlbehörden9
Wahlorgane10
Landeswahlausschuss und Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter11
Kreiswahlausschuss und Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter12
Gemeinsame Vorschriften für die Wahlausschüsse13
Wahlvorstand14
  
Unterabschnitt 2 
Wahlkreise und Wahlbezirke 
  
Wahlkreise15
Wahlbezirke16
  
Unterabschnitt 3 
Wahlberechtigtenverzeichnisse 
  
Wahlberechtigtenverzeichnis17
Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis und Beschwerde18
  
Unterabschnitt 4 
Wahlscheine 
  
Ausstellung eines Wahlscheines19
Briefwahl20
  
Unterabschnitt 5 
Wahlvorschläge 
  
Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige21
Listenvereinigungen22
Einreichung der Wahlvorschläge23
Inhalt und Form der Wahlvorschläge24
Aufstellung der Bewerbenden25
Sonderregelungen im Falle einer Pandemie oder anderen Notlage25a
Vertrauensperson26
Zurücknahme von Wahlvorschlägen27
Änderung von Wahlvorschlägen28
Beseitigung von Mängeln29
Zulassung der Wahlvorschläge30
  
Unterabschnitt 6 
Sonstige Wahlvorbereitungen 
  
Herstellung und Inhalt der Stimmzettel31
Bestimmung und Ausstattung der Wahllokale32
  
Abschnitt 4 
Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses 
  
Wahrung des Wahlgeheimnisses33
Öffentlichkeit34
Unzulässige Wahlpropaganda, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen35
Stimmabgabe36
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln37
Feststellung des Wahlergebnisses38
  
Abschnitt 5 
Besondere Vorschrift für Nachwahlen 
  
Nachwahl39
  
Abschnitt 6 
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag 
  
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag40
Verlust der Mitgliedschaft im Landtag41
  
Abschnitt 7 
Wahlprüfung 
  
Zuständigkeit42
  
Abschnitt 8 
Ersatz für ablehnende Bewerbende sowie ausscheidende Abgeordnete 
  
Berufung von Ersatzpersonen43
Ersatzwahl44
Folgen eines Partei- oder Vereinigungsverbots45
  
Abschnitt 9 
Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte I bis X 
  
Ehrenamtliche Mitwirkung46
Ordnungswidrigkeiten47
  
Abschnitt 10 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Anfechtung48
Statistik49
Durchführung des Gesetzes50
Fristen und Termine sowie Schriftform51
Wahlkosten52
Staatliche Mittel für Einzelbewerbende53
Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien54
Veröffentlichung von Wahldaten im Internet55
Einschränkung eines Grundrechts56
  
Anlage 
  
Anlage zu § 15 Abs. 1
Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahl zum Landtag Brandenburg
Anlage