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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayStrWG
Gliederungs-Nr.: 91-1-B
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

In der Fassung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B)

Zuletzt geändert durch Artikel 13a Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
  
Abschnitt 1 
Grundsatzvorschriften 
  
Geltungsbereich1
Bestandteile der Straßen2
Einteilung der Straßen, Verordnungsermächtigung3
Ortsdurchfahrten4
(aufgehoben)5
Widmung6
Umstufung7
Einziehung8
Straßenbaulast9
Sicherheitsvorschriften10
  
Abschnitt 2 
Eigentum 
  
Eigentumsübergang11
Grundbuchberichtigung und Vermessung12
Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht13
  
Abschnitt 3 
Gemeingebrauch und Sondernutzung 
  
Gemeingebrauch14
Beschränkungen des Gemeingebrauchs15
Verunreinigung16
Straßenanlieger17
Sondernutzung nach öffentlichem Recht, Verordnungsermächtigung18
Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing18a
Unerlaubte Sondernutzung18b
Zufahrten19
(aufgehoben)20
Vorrang anderer Genehmigungsverfahren21
Sondernutzung nach bürgerlichem Recht22
Abweichende Regelungen22a
  
Abschnitt 4 
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen 
  
Errichtung baulicher Anlagen23
Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen24
(aufgehoben)25
Freihaltung von Sichtdreiecken26
Baubeschränkungen für geplante Straßen27
Entschädigung wegen Baubeschränkungen27a
Veränderungssperre27b
(aufgehoben)28
Schutzmaßnahmen29
Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen30
  
Abschnitt 5 
Kreuzungen und Umleitungen 
  
Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen31
Kosten für Kreuzungen öffentlicher Straßen, Verordnungsermächtigung32
Kreuzungen mit Gewässern32a
Unterhaltung der Straßenkreuzungen, Verordnungsermächtigung33
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern33a
Umleitungen34
  
Abschnitt 6 
Planfeststellung und Enteignung 
  
Planungen35
Planfeststellung, vorläufige Anordnung36
Duldungspflichten36a
Umweltverträglichkeitsprüfung37
Verwaltungsverfahren38
Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren39
Planergänzung und ergänzendes Verfahren39a
Enteignung40
  
Zweiter Teil 
Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen 
  
Träger der Straßenbaulast41
Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten, Verordnungsermächtigung42
(aufgehoben)43
Straßenbaulast Dritter44
Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Straßenbaulast45
  
Dritter Teil 
Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen 
  
Abschnitt 1 
Gemeindestraßen 
  
Einteilung der Gemeindestraßen46
Straßenbaulast für Gemeindestraßen47
Gemeindeaufgaben für Ortsdurchfahrten mit geteilter Straßenbaulast48
Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen49
(aufgehoben)50
Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, Verordnungsermächtigung51
Straßennamen und Hausnummern52
  
Abschnitt 2 
Sonstige öffentliche Straßen 
  
Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen53
Straßenbaulast und Eigentum an öffentlichen Feld- und Waldwegen, Verordnungsermächtigung54
Straßenbaulast an beschränkt-öffentlichen Wegen54a
Straßenbaulast für Eigentümerwege55
Gemeinsame Vorschriften für sonstige öffentliche Straßen56
  
Abschnitt 3 
Straßen in gemeindefreien Gebieten 
  
Straßenbaulast in gemeindefreien Gebieten57
  
Vierter Teil 
Aufsicht und Zuständigkeiten 
  
Straßenbaubehörden, Verordnungsermächtigung58
Verwaltung der Kreisstraßen, Verordnungsermächtigung59
Fachtechnische Bedienstete60
Straßenaufsichtsbehörden61
Straßenaufsicht62
Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz, Verordnungsermächtigung62a
Straßenstatistik63
Technische Vorschriften, Verordnungsermächtigung64
  
Fünfter Teil 
Ordnungswidrigkeiten 
  
(aufgehoben)65
Bußgeldvorschriften66
  
Sechster Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Straßen- und Bestandsverzeichnis
(Übergangsvorschrift zu Art. 3)
67
Übergangsregelung68
Inkrafttreten69