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Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)
Amtliche Abkürzung
BayGlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2039-1-A

Vom 24. Mai 1996 (GVBl. S. 186, BayRS 2039-1-A)

Zuletzt geändert durch § 22 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Ziele des Gesetzes2
Begriffsbestimmungen3
Teil 2
Gleichstellungsförderung
Abschnitt I
Gleichstellungskonzept
Aufstellung von Gleichstellungskonzepten4
Inhalt des Gleichstellungskonzepts5
Bekanntgabe des Gleichstellungskonzepts und Begründungspflichten6
Abschnitt II
Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung
Stellenausschreibung7
Einstellung und beruflicher Aufstieg8
Fortbildung9
Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten10
Beurlaubung11
Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung12
Teil 3
Gleichstellungsbeauftragte - Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Bestellung13
Rechtsstellung14
Aufgaben15
Aufgaben der Stellvertretung16
Rechte und Pflichten17
Beanstandungsrecht18
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte19
Teil 4
Gremien
Vertretung von Frauen und Männern in Gremien20
Teil 5
Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften21
Inkrafttreten22