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Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AVBFernwärmeV
Gliederungs-Nr.: 754-7
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

Vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13. Juli 2022 (BGBl. I S. 1134)

Auf Grund des § 27 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Gegenstand der Verordnung1
Veröffentlichungspflichten1a
Vertragsabschluss2
Anpassung der Leistung3
Art der Versorgung4
Umfang der Versorgung, Benachrichtigung bei Versorgungsunterbrechungen5
Haftung bei Versorgungsstörungen6
(weggefallen)7
Grundstücksbenutzung8
Baukostenzuschüsse9
Hausanschluss10
Übergabestation11
Kundenanlage12
Inbetriebsetzung der Kundenanlage13
Überprüfung der Kundenanlage14
Betrieb, Erweiterung und Änderung von Kundenanlage und Verbrauchseinrichtungen; Mitteilungspflichten15
Zutrittsrecht16
Technische Anschlussbedingungen17
Messung18
Nachprüfung von Messeinrichtungen19
Ablesung20
Berechnungsfehler21
Verwendung der Wärme22
Vertragsstrafe23
Abrechnung, Preisänderungsklauseln24
Abschlagszahlungen25
Vordrucke für Rechnungen und Abschläge26
Zahlung, Verzug27
Vorauszahlungen28
Sicherheitsleistung29
Zahlungsverweigerung30
Aufrechnung31
Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung32
Einstellung der Versorgung, fristlose Kündigung33
Gerichtsstand34
Öffentlich-rechtliche Versorgung mit Fernwärme35
Berlin-Klausel36
Inkrafttreten37