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§ 31 AVBFernwärmeV - Aufrechnung

Bibliographie

Titel
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Amtliche Abkürzung
AVBFernwärmeV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-7

Gegen Ansprüche des Fernwärmeversorgungsunternehmens kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.