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§ 48 ALVO M-V
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Abschnitt 5 – Übergangs- und Schlussbestimmungen

Titel: Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: ALVO M-V
Gliederungs-Nr.: 2030-11-6
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 48 ALVO M-V – Überleitung

Die Zuordnung der bisherigen Laufbahnen zu den nach § 13 des Landesbeamtengesetzes eingerichteten Laufbahnen einschließlich der Zuordnung zu den innerhalb dieser Laufbahnen bestehenden Einstiegsämtern ergibt sich aus Anlage 3.