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§ 3 AlkopopStV
Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer (Alkopopsteuerverordnung - AlkopopStV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer (Alkopopsteuerverordnung - AlkopopStV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AlkopopStV
Gliederungs-Nr.: 612-31-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 AlkopopStV – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.