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§ 5 AlkopopStG
Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen (Alkopopsteuergesetz - AlkopopStG) 
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen (Alkopopsteuergesetz - AlkopopStG) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AlkopopStG
Gliederungs-Nr.: 612-31
Normtyp: Gesetz

§ 5 AlkopopStG

(weggefallen)