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Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AbwAG
Gliederungs-Nr.: 753-9
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserabgabengesetz - AbwAG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2018 (BGBl. I S. 1327)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften1 - 3
  
Grundsatz1
Begriffsbestimmungen2
Bewertungsgrundlage3
  
Zweiter Abschnitt 
Ermittlung der Schädlichkeit4 - 8
  
Ermittlung auf Grund des Bescheides4
(weggefallen)5
Ermittlung in sonstigen Fällen6
Pauschalierung bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser7
Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser8
  
Dritter Abschnitt 
Abgabepflicht9 - 10
  
Abgabepflicht, Abgabesatz9
Ausnahmen von der Abgabepflicht10
  
Vierter Abschnitt 
Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe11 - 13
  
Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht11
Verletzung der Erklärungspflicht12
Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung12a
Verwendung13
  
Fünfter Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften14 - 18
  
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung14
Ordnungswidrigkeiten15
Stadtstaaten-Klausel16
(weggefallen)17
(In-Kraft-Treten)18
  
Anlagen 
  
(zu § 3)Anlage 1