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32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

Bibliographie

Titel
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
Amtliche Abkürzung
32. BImSchV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-8-32

Vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478(1)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 133)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
Inverkehrbringen3
4
Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung5
Mitteilungspflichten6
Anwendung der Notfallverfahren6a
Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten und Maschinen6b
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist6c
Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden6d
Abschnitt 3
Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
Betrieb in Wohngebieten7
Betrieb in empfindlichen Gebieten8
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten9
Übergangsvorschrift10
Anpassungsvorschrift11
Anhänge
Anhang 1

Artikel 1 der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478)