Gesetzesentwurf zwischen Informationsfreiheit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen

anwalt24 Fachartikel
15.04.201940 Mal gelesen
Der Bundestag hat es längst beschlossen – nun hat auch der Bundesrat zugestimmt: Ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen soll die Interessen von Unternehmen in Zukunft weiter stärken und gleichzeitig investigativem Journalismus eine gesetzlich Grundlage bieten.

 

Umsetzung eines europäischen Mindestschutzes für Geschäftsgeheimnisse

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzesentwurf bereits am 18.07.2018 verabschiedet. Diesem geht eine europäische Richtlinie voraus, die nun in nationales Recht umgewandelt werden soll. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, einen strengeren Schutz vor der rechtswidrigen Beschaffung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen für Unternehmen zu erreichen. Vorgesehen ist ein vollständig neues Gesetz, das "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen". Dieses soll insbesondere alle bisherigen Vorschriften in einem einheitlichen Werk bündeln und damit dem europäischen Schutzstandard für Betriebsgeheimnisse erfüllen. Bisher sind die geltenden Vorschriften in vielen unterschiedlichen Gesetzen enthalten.
Zudem soll das erste Mal gesetzlich definiert werden, was tatsächlich unter ein "Geschäftsgeheimnis" fällt. Unternehmen sollen bei der Verletzung ihrer Rechte in Zukunft ein Unterlassung-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch haben. Auch soll gerichtlich begrenzt werden können, welche Personen Zugang zu den vertraulichen Geschäftsinformationen gewährt werden soll.
Damit wird im Ergebnis der bisher bestehende Schutz der Geschäftsgeheimnisse verbessert und damit auch die Rechtssicherheit der Unternehmen weiter erhöht. Für Whistleblower und Journalisten soll das Gesetz aber Ausnahmen vorsehen.

Verbesserter Schutz zulasten der Pressefreiheit?

Wenige Tage ist es her, da wurde Julian Assange, Gründer und Sprecher von Wikileaks und damit einer der bekanntesten Whistleblower weltweit, aus dem sicheren politischen Asyl der Botschaft von Ecuador in London entlassen. Unmittelbar danach wurde  er festgenommen. Nun droht ihm die Auslieferung und Verurteilung in den USA. Dort wird ihm Spionage vorgeworfen. Als investigativer Journalist und mithilfe der Enthüllungsplattform waren geheime Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt. Nicht nur Unternehmen, sondern auch die US-Armee und amerikanische Behörden waren von den Enthüllungen betroffen.

Bislang herrscht auch in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für die Behandlung von Enthüllungen durch Whistleblower. Das neue Gesetz soll aber in Zukunft nicht die Erschwerung von investigativen Journalismus zur Folge haben. Im Gegenteil - es soll diesen vielmehr stärken. Zum ersten Mal wird es eine ausdrückliche Regelung geben, die die Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen journalistischer Tätigkeit für rechtmäßig erklärt.

Arbeit der Journalisten soll nicht erschwert werden

Veröffentlichen Journalisten Informationen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken, soll darin keine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen zu sehen sein. Das Gesetz will aber dennoch verhindern, dass Geschäftsgemeinnisse und geheime Dokumente allein als Druckmittel oder aus Rachegründen benutzt werden. Daher muss die Veröffentlichung geheimer Dokumente auch dem Interesse der Öffentlichkeit dienen. Die Abgrenzung zwischen unrechtmäßiger Enthüllung und rechtmäßiger Ausübung der Pressefreiheit wird eines der größten Herausforderungen nach Inkrafttreten des Gesetzes sein. Der Schutz der Pressefreiheit sollte auch nach den Neuregelungen noch Bestand haben und mit dem Schutz der Unternehmen und ihrer Betriebsgeheimnisse in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ob mit dem neuen Gesetz diese schwierige Gradwanderung gemeistert werden kann, wird sich in Zukunft zeigen.

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