Fahrverbot und Wertverlust - die Folgen des Dieselskandals
Nach dem dramatischen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegen die Nerven vieler Dieselbesitzer blank. Seit dem Urteil ist nahezu täglich mit Fahrverboten in den Innenstädten zu rechnen. Schon heute stellen sich die Dieselfahrzeuge als faktisch unverkäuflich heraus. So wie die Dieselbesitzer auch sind die potentiellen Käufer verunsichert, in welcher Weise die Dieselfahrzeuge zukünftig überhaupt noch nutzbar sein werden. Daher sind die Wiederverkaufspreise bereits jetzt so niedrig wie nie. Insbesondere bei neueren Fahrzeugen ist der Wertverlust besonders hoch.
Softwareupdates als Lösung aller Probleme?
Die Autoindustrie tut sich indes schwer nachhaltige Lösungen anzubieten. Jüngst hat der ADAC festgestellt, dass nahezu jeder Dieselmotor ab Euro 4 Norm nachgerüstet werden kann. Die Autobauer, besonders Volkswagen und Audi, beharren jedoch auf den sogenannten Softwareupdates. Diese sollen dafür sorgen, dass die Fahrzeuge die Abgaswerte einhalten. Fraglich ist dabei nur, wenn das Softwareupdate die Lösung aller Probleme sein soll, warum dieses nicht schon ab Werk aufgespielt wurde. Die Lösung ist so einfach wie nachvollziehbar. Die Autos sind gar nicht darauf ausgelegt die Abgaswerte einzuhalten. Die Abgaswerte werden hauptsächlich dadurch eingehalten, dass ein Teil der Abgase in den Verbrennungsraum zurückgeführt werden. Durch das Softwareupdate wird mehr Abgas in den Verbrennungsraum zurückgeführt. Bauteile wie das Abgasrückführungsventil halten dieser Belastung aber nicht stand. Viele Dieselbesitzer berichten von erheblichen Problemen nach einem Softwareupdate. Diese reichen von Leistungsverlust über erhöhten Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem vollständigen Motorversagen. Auf den Kosten und den Unannehmlichkeiten bleiben die geprellten Dieselkäufer oft sitzen.
Die Lösung für das Dieselchaos!
Es gibt jedoch eine Lösung für die Dieselbesitzer. Diese Lösung heißt Rückgabe des Fahrzeugs gegen den Kaufpreis. Die Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen können damit unsicher Softwareupdates, Fahrverbote und den Wertverlust umgehen. Da das manipulierte Fahrzeug nicht dem entspricht, was der Käufer eigentlich kaufen wollte, bietet das die Möglichkeit den Wagen an den Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug erhält der Käufer den Kaufpreis zurück. Dem Käufer wird lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung auferlegt. Diese beträgt jedoch nur einen Bruchteil dessen, was die Fahrzeuge derzeit an Wertverlust erleiden. Die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs ist somit eine lukrative und kostengünstige Methode den alten Schummeldiesel los zu werden.
Die Rückgabe ist bei den folgenden Marken möglich:
VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Fiat, Crysler, GM, Jeep, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land-Rover, Mazda, Peugeot, Suzuki, Opel, Daihatsu, Volvo, Renault, Mercedes-Benz und BMW
Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Wir unterstützen Sie!
Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden unterstützt Sie! Umgehen sie Fahrverbote, Wertverlust und unsichere Updates. Geben Sie Ihren Diesel an den Hersteller zurück und erhalten Sie den Kaufpreis zurück! Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter info@wvr-law.de sowie 030 / 200 590 770 zur Verfügung.