Fahrverbote drohen doch Audi bleibt bei Softwarupdates

Abgasskandal
21.02.201874 Mal gelesen
Der Dieselskandal erhitzt weiter die Gemüter. Am 22. Februar 2018 will das Bundesverwaltungsgericht über mögliche Fahrverbote für Diesel-Pkw entscheiden. Die Gefahr, dass es tatsächlich zu Fahrverboten in Innenstädten kommt ist durchaus hoch.

Der Dieselskandal und die Reaktion der Autobauer

Der Dieselskandal erhitzt weiter die Gemüter. Am 22. Februar 2018 will das Bundesverwaltungsgericht über mögliche Fahrverbote für Diesel-Pkw entscheiden. Die Gefahr, dass es tatsächlich zu Fahrverboten in Innenstädten kommt ist durchaus hoch. Da macht es auch keinen Unterschied, ob die vom Abgasskandal betroffenen, Dieselfahrzeuge bereits ein Softwareupdate erhalten hat oder nicht. Messungen haben ergeben, dass auch nach einem sogenannten Softwareupdate die Dieselfahrzeuge nicht entscheidend weniger Stickoxide ausstoßen als ohne ein Update. Viel mehr berichten Kunden von erheblichen Problemen nach einem Update. Diese reichen von geringerer Leistung, erhöhtem Kraftstoffverbrauch bis zum Totalausfall des Fahrzeugs. Schuld daran ist eine Versottung des Abgasrückführungsventils (AGR) sowie des gesamten Luftansaugtraktes. Das sorgt zum einen dafür, dass der Motor zu wenig Luft bekommt und zum anderen dafür, dass die Abgase nicht richtig abgeleitet werden können. Aufleuchtende Motorkontrollleuchten, Motorschäden und häufige Werkstattaufenthalte sind oft die Folge.

Nur ein Hartwareupdate hilft wirklich

Der ADAC hat nachgewiesen, dass durch ein Hartwareupdate die Fahrzeuge deutlich sauberer werden könnten. Die Kosten für eine solche Nachrüstung würden sich auf ca. 1.500 bis 3.300 EUR belaufen. Die Stickoxidbelastung ließe sich damit in Innenstädten um ca. 70 Prozent, außerorts sogar um 90 Prozent senken. Eine Hartwarenachrüstung ist derzeit somit die einzige wirkungsvolle Möglichkeit die Schmutz-Diesel in tatsächlich sauberer Fahrzeuge zu verwandeln. In diesem Fall würden auch keine Fahrverbote mehr drohen.

Die Reaktion der Audi AG

Der Chef der Audi AG, Rupert Stadler hält hingegen Nichts von Hartwareupdates. Wie das Handelsblatt am 21.02.2018 berichtet, ist Stadler offensichtlich der Meinung, die durchgeführten Softwareupdates genügen völlig, um die gesetzlichen Richtwerte für den Schadstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen einzuhalten. Das stimmt freilich nicht. Nicht nur der ADAC auch andere Institute, wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) haben nachgewiesen, dass die Updates keine nennenswerte Verbesserung der Schadstoffanteile in den Dieselabgasen herbeiführen. Dazu kommen die beschriebenen Folgeprobleme. Es kann also keinesfalls davon ausgegangen werden, dass mit einem Softwareupdate schon alles gut wäre. Einzig eine konsequente Aufklärung des Sachverhalts und eine Hartwarenachrüstung an den rund 5,9 Millionen Dieselfahrzeugen stellt eine vernünftige Lösungsmöglichkeit dar. Diesen Weg verweigern sich die großen Autohersteller jedoch. Weder Daimler noch BMW oder Volkswagen mit seinen Töchtern Audi und Porsche sind zu einer Nachrüstung der Dieselfahrzeuge bereit.

Schutz gegen Manipulation und Fahrverbote

Einen effektiven Schutz gegen die Manipulationen und mögliche Fahrverbote stellt somit nur die Rückgabe der Schummeldiesel dar. Dies geschieht im Wege der Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hierbei gibt der getäuschte Kunde das Fahrzeug zurück und erhält dafür den Kaufpreis. Lediglich eine geringe Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer hat der Käufer zu erstatten. Die Nutzungsentschädigung fällt jedoch in der Regel sehr viel geringer aus, als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ist somit nicht nur umweltfreundlich und schützt effektiv vor Fahrverboten, sondern sie stellt auch noch eine äußert lukrative Möglichkeit dar, sich von dem Schummeldiesel zu lösen.

Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Für Sie vor Ort

Entscheiden Sie sich dafür, die Manipulationen und die Softwareupdates, nicht länger hinnehmen zu wollen? Dann helfen Ihnen die Verbraucherrechtsanwälte Werdermann / von Rüden gern weiter. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Gerne stehen Ihnen die kompetenten Rechtsanwälte unter info@wvr-law.de sowie unter 030 / 200 590 770 zur Verfügung.