Wenn sich die Berufsunfähigkeit einschleicht.
Das Arbeitsleben stellt die Menschen vor immer neue Herausforderungen. Die Prozesse werden immer komplexer. An jeder Ecke wird gespart und optimiert um die Gewinnspanne zu erhöhen. Auch der zeitliche Druck wird immer höher. Überstunden sind an der Tagesordnung. Vorgesetzte verlangen oft Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Aber nicht nur im Arbeitsleben, auch im privaten Bereich stellen sich verschiedene Herausforderungen. Sei es die Betreuung von Kindern, der lang geplante Ausbau des Dachbodens oder die Organisation der nächsten Familienfeier. Der Anspruch ist, immer höher, schneller, weiter! Klar, dass nicht Jeder diesen Herausforderungen gewachsen ist. Wohl dem, der seine Arbeitszeit und anderen Verpflichtungen selbständig umorganisieren kann. Viele können dies jedoch nicht. Die meisten Arbeitnehmer haben wenig Einfluss auf Arbeitszeiten und Arbeitspensum. Auch die private Planung bereitet bisweilen Schwierigkeiten. Beispielsweise dann, wenn man alleinerziehend ist oder aus finanziellen Gründen gewisse Einbußen hinnehmen muss. Halten diese Stresssituationen über einen längeren Zeitraum an, drohen schnell psychische Erkrankungen wie Burn-Out und Depressionen.
Der Teufelskreis beginnt
Psychische Erkrankungen treten in der Regel nicht ad-hoc auf. Sie sind ein schleichender Prozess. Fühlt sich der Betroffene zunächst nur erschöpft und unzufrieden steigert sich dies schnell zu einer durchgehenden Motivationslosigkeit. Der Teufelskreis beginnt. Fehlende Motivation erhöht den Leistungsdruck von außen und innen und führt wiederum zu einer Verminderung der Motivation. Am Ende dieser Spirale stehen handfeste psychische Erkrankungen. Wenn es erst einmal so weit ist, sind die Betroffenen in der Regel nicht mehr fähig ihren Beruf auszuüben. Schnell drohen finanzielle Einbußen die auch existenzbedrohend sein können.
Psychische Erkrankungen stellen nach den Verletzungen am Bewegungsapparat die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit dar. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betreffende, infolge Krankheit oder Körperverletzung seinen Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mehr als der Hälfte und mindestens für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr ausüben kann. Bei spürbaren psychischen Erkrankungen liegt in der Regel Berufsunfähigkeit vor.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Hat man eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt diese in dem Fall ein, das man infolge Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung zahlt bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit, eine vereinbarte Rente und stellt den Versicherten von der Beitragspflicht frei. Aber nicht immer zahlen die Versicherungen auch die versprochene Leistung. Tatsächlich zahlen die Berufsunfähigkeitsversicherung in gut einem Drittel aller Fälle nicht. So ist es auch bei dem Bestehen einer psychischen Erkrankung. Für die Betroffenen ist dies natürlich besonders misslich. Neben der ohnehin angespannten Psyche kommen dann noch tatsächliche finanziell Nöte hinzu.
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Bei psychischen Erkrankungen machen sich die Versicherungen einige besondere Umstände zu Nutze. Vor allem die schwere Diagnostizierbarkeit von psychischen Erkrankungen und den schwierigen Nachweis der Berufsunfähigkeit nutzen die Versicherungen um sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Hier wird oft vorgebracht, dass schon gar keine psychische Erkrankung besteht und wenn, diese jedenfalls nicht die Berufsfähigkeit zu mehr als 50% einschränkt. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung wird für die Betroffenen dann vollends zur psychischen Belastungsprobe. Viele halten diesem Druck nicht stand, resignieren und verzichten auf ihre Ansprüche. Dies muss jedoch nicht sein.
Die Möglichkeiten, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.
Zunächst sollte der Versicherung die Berufsunfähigkeit angezeigt werden. Der Berufsunfähigkeitsversicherung obliegt es dann festzustellen, in welchem Grad die Berufsunfähigkeit vorliegt. In den meisten Fällen, von psychischen Erkrankungen, liegt die erforderliche Berufsunfähigkeit von mehr als 50% vor. Das heißt, dass der Betroffene seinen Beruf zu mehr als zur Hälfte nicht mehr ausüben kann. Beruft sich die Versicherung dennoch darauf, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist oder eine psychische Erkrankung schon gar nicht vorliegt, ist es empfehlenswert professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Informationen und Unterstützung
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden vertritt Mandanten denen die Versicherungsleistungen aus verschiedenen Gründen verwehrt werden. Wenn auch Sie von der Kompetenz unserer Rechtsanwälte profitieren möchten, vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter info@wvr-law.de sowie 030 / 200 59 07 70 zur Verfügung.