Widerruf von Autofinanzierungen oft heute noch möglich
Finanzierungen von Autokäufen sind heutzutage äußerst gängig. Gemeint mit dem Begriff Finanzierung ist die Aufnahme eines Kredits zur Bezahlung von Neu-, ggf. auch Gebrauchtwagen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch häufig von sogenannten Autokrediten. Die Darlehensgeber solcher Kredite sind in der Regel konzerninterne Kreditinstitute, bei Volkswagen bspw. Volkswagen Financial Services. Fast jeder größere Autokonzern hat ein eigenes Kreditinstitut, ansonsten gibt es oft Kooperationen mit externen Banken, beispielsweise der Bank 11.
Jährlich nutzen tausende von Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Autokauf zu finanzieren. Genau diese Gruppe von Kunden könnte einen erheblichen rechtlichen Vorteil haben, der sich leicht zu Geld machen lassen kann. Denn bei unzähligen Autofinanzierungen könnte noch heute ein Widerrufsrecht bestehen. Und das, obwohl die Widerrufsfrist ggf. schon Jahre verstrichen ist. Betroffen könnten alle Verbraucher sein, die nach Juni 2010 einen finanzierten Autokauf getätigt haben.
Worum geht es beim "ewigen" Widerruf von Autokrediten?
Verbraucher werden im Rechtsverkehr besonders geschützt. Verbraucher ist dabei jeder, der zu überwiegend privaten Zwecken tätig wird (§13 BGB). Wenn ein Verbraucher bei einer Bank oder einem sonstigen Kreditinstitut ein Darlehen aufnimmt, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Allerdings unterliegt dieses einer 14 tägigen Frist. Voraussetzung für den Beginn der Frist ist aber, dass der Kunde in vollem Umfang über sein Recht informiert wurde. Dazu dient eine sogenannte Widerrufsbelehrung. Das Gesetz stellt an derartige Belehrungen gewisse Anforderungen hinsichtlich der Deutlichkeit und der Übersichtlichkeit, zudem müssen einige Angaben pflichtgemäß vorhanden sein. Fehlen Pflichtangaben oder ist die Belehrung unverständlich, ist sie fehlerhaft. Dann setzt die 14 tägige Frist des Widerrufsrechts nicht ein und der Widerruf ist quasi "ewig" möglich.
Genau das könnte bei tausenden Autokrediten der Fall sein. Sowohl bei Volkswagen Financial Services, als auch bei der Mercedes Benz Bank und bei diversen anderen Banken besteht die Möglichkeit, dass das Widerrufsrecht noch heute besteht. Kurz: Wer damals fehlerhaft belehrt wurde, kann oft heute noch widerrufen!
"Ewiger" Widerruf - das sind die Vorteile
Doch wozu überhaupt widerrufen? Mit dem "ewigen" Widerruf sind einige Vorteile verbunden, bedingt durch die Rechtsfolgen: Übt man sein Widerrufsrecht aus, wird der finanzierte Autokauf einer Rückabwicklung unterzogen. Das heißt, dass man das Auto zurückgeben muss, im Gegenzug aber alle gezahlten Darlehensraten erhält. Das impliziert schon den ersten Vorteil: Für die Rückgabe eines inzwischen gebrauchten Fahrzeugs erhält man den Kaufpreis zurück. Lediglich ein gewisser Anteil an Nutzungsersatz darf einbehalten werden. Dennoch bekommt man in der Regel wesentlich mehr Geld als bei einem Verkauf des Autos auf dem "normalen" Markt.