Unternehmensgründung mit Startschwierigkeiten – Die Namensfindung

Wirtschaft und Gewerbe
10.06.20101162 Mal gelesen
In der täglichen Rechtspraxis zeigt sich leider immer wieder, dass bei der Gründung von Unternehmen versäumt wird, bei der Namensfindung sorgfältig vorzugehen. Dies, obwohl man eigentlich davon ausgehen sollte, dass jeder um die Problematik weiß.
 
Dennoch gründet manch angehende Unternehmer voller Elan ein Unternehmen - welcher Rechtsform auch immer - fragt gegebenenfalls noch bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer nach, ob dort Einwände gegen die beabsichtigte Firmierung bestehen und gesagt getan beginnt man mit der Geschäftstätigkeit.
 
Doch bevor es überhaupt erst richtig los geht, flattert schon die Abmahnung eines aufmerksamen Mitbewerbers ins Haus, der eine gleiche oder ähnliche Firmierung verwendet. Darin wird ausgeführt, man möge es doch zukünftig unterlassen, die Firmierung "XY" zu verwenden, kurzfristig eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben sowie die Abmahnkosten tragen. Letztere betragen nicht selten EUR 900,- bis EUR 1.400,- in Einzelfällen auch noch mehr.
 
Richtig ärgerlich wird es dann, wenn bereits in Auftrag gegebene Werbemaßnahmen, Werbeflyer, Briefpapier, Visitenkarten, Internetseiten oder sonstige Drucksachen geändert oder eingestampft werden müssen, nur weil die Firma aus rechtlichen Gründen umfirmiert werden muss. Die dadurch entstehenden Kosten können in die Tausenden gehen.
 
Die Abmahnung erfolgt oftmals zu Recht, da im Vorfeld der Unternehmensgründung in der Tat keine Recherchen darüber angestellt wurden, ob der gewünschte Firmenname in dem beabsichtigten wirtschaftlichen Betätigungsbereich bereits von Dritten belegt ist oder ähnlich klingende Namen verletzen könnte.
 
Entgegenstehende Rechte Dritter könnten z.B. sein: Firmennamen anderer Unternehmen, deutsche oder ausländische Marken, sonstigen Kennzeichenrechten, wie Titelschutz oder Domainnamen.
 
Insoweit reicht die Abstimmung mit der örtlichen IHK bei weitem nicht aus, da die IHK nicht alle im Einzelfall relevanten Register recherchiert, sondern lediglich nachschaut, ob es im lokalen Bereich des Handelsregisters verwechslungsfähige Firmierungen gibt.
 
Daher ist es wichtig vor jeder Firmengründung die sogenannte Drittkennzeichenlage zu überprüfen. Zur Drittkennzeichenlage zählen nicht nur andere Firmennamen, sondern z.B. auch
 
  • nationale und internationale Markenregister
  • Domainnamen
  • Titelschutzregister etc.
 
Nehmen Sie sich lieber die Zeit und lassen Sie vor jeder Firmengründung rechtzeitig die notwendigen Recherchen durchführen und rechtlich auswerten. Die Kosten dafür belaufen sich meistens weit unterhalb der Kosten, die durch eine durchschnittliche Abmahnung und deren Folgen entstehen können.
 
Sparen Sie nicht am falschen Ende. Wir beraten Sie insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
 
Sprechen Sie uns unverbindlich an.