Multi Advisor Fund - MAF - Gesellschafterversammlung am 10. Mai 2010 - Bekanntgabe persönlicher Daten

Wirtschaft und Gewerbe
22.04.20101010 Mal gelesen
Multi Advisor Fund - Gesellschafterversammlung am 10. Mai 2010 - Bekanntgabe persönlicher Daten - lassen Sie sich nicht manipulieren!
Die Multi Advisor Fund hat erneut zur Gesellschafterversammlung am 10. Mai 2010 in München eingeladen.
 
Der Hinweis darauf, daß die Klagen gegen säumige Mit-Gesellschafter aussichtsreich seien, ist geschönt, denn bislang ist nach wie vor kein Urteil des EuGH ergangen, mit dem dann geklärt sein dürfte, ob ein Widerruf der Verträge möglich ist und welche Rechtsfolgen dies hat.
 
Darüber hinaus hat die Gesellschaft bislang jede Menge Klagen, die sie selber eingereicht hatte, im Urkundsprozeß verloren. Bei einer unserer Klagen wurde das Urteil des AG Frankfurt diesbezüglich auch in der Berufungsinstanz vom LG Frankfurt bestätigt.
 
Die "Anlegerinformation" versucht, durch gezielte Informationsmanipulation die Anleger zu beeinflussen. Es gibt nach den eigenen Angaben der Gesellschaft zwei erstinstanzliche Urteile, wonach die Herausgabe der persönlichen Daten der Gesellschafter verlangt werden kann.
Dies beruht vermutlich auf Auskunftsansprüchen anderer Gesellschafter.
 
Die "Anlegerinformation" verschweigt aber geflissentlich, daß im September letzten Jahres der Bundesgerichtshof bereits klipp und klar entschieden hat, daß die Daten von der jeweiligen Gesellschaft an andere Gesellschafter herausgegeben werden müssen. Da nützt es auch nichts, wenn der einzelne Gesellschafter damit nicht einverstanden ist, und mit der Erklärung, die die MAF hier von den Gesellschaftern anfordert, würde dieses Urteil umgangen mit der Folge, daß sich die MAF und möglicherweise auch der Gesellschafter oder andere Personen schadensersatzpflichtig machen.
Wenn Sie Anleger sind, lassen Sie sich also von dieser Stimmungsmache nicht beeindrucken! Die Entscheidung des BGH macht schließlich auch Sinn: Gesellschafter, die zum Beispiel versuchen wollen, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, können dies nur dann bewerkstelligen, wenn sie an die anderen Gesellschafter herangehen können, und dafür ist es nötig, die Namen und Adreßdaten zu kennen! Dies sind übrigens im Gesetz normierte Auskunftsansprüche, die die MAF hier zu umgehen versucht.
 
Selbst wenn ein Gesellschafter sich also mit der Herausgabe seiner Daten nicht einverstanden erklärt, wird dies nichts nützen, so daß man sich dies sparen kann!
 
Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, selbst zur Gesellschafterversammlung zu fahren, und bevollmächtigen Sie nicht einfach jemanden, den die MAF vorschlägt!
 
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!