Gesellschafterversammlung CAF 16.02.09 - eine beispiellose Farce!

Wirtschaft und Gewerbe
16.02.2009876 Mal gelesen

Am heutigen Tage fand in München die Gesellschafterversammlung der Capital Advisor Fund II GbR statt. Diese weitere ordentliche Versammlung war notwendig geworden, nachdem zum Termin am 28.01.09 weniger als 50 % des tatsächlich eingezahlten Kapitals an Stimmen anwesend waren.

 

Nun reichte leider eine einfache Mehrheit aus. Offensichtlich hatte die CAF über das allen Anlegern mitgesandte Vollmachtsformular genügend Vollmachten erhalten, um die Stimmrechte dieser Anleger wahrnehmen zu können. Anwesend war leider nur ein verschwindend geringer Anteil von Anlegern, die meisten vertreten von Rechtsanwälten wie uns.

 

Ob die Vollmachten, die angeblich vorhanden sind, tatsächlich für eine einfache Mehrheit ausreichten, kann an dieser Stelle nicht nachvollzogen werden, jedenfalls wurden alle Beschlüsse letztlich umgesetzt und konnten von den Anwesenden, die zum Großteil gegen die geplanten Beschlüsse stimmten, nicht verhindert werden.

Möglicherweise wurden aber nicht alle Anleger ordnungsgemäß geladen, und auch die Stimmenanteile waren für uns Anwesende nicht nachvollziehbar.

 

Angeblich müssen lt. Aussage der CAF die Anleger vor den Anlegerschutzanwälten geschützt werden - jeder mag sich selber seine Meinung zu dieser Aussage bilden!

 

Tatsache ist jedenfalls, daß die CAF verstärkt - wie auch bei MAF - vor Gericht gegen Anleger vorgeht, die ihre Verträge widerrufen und/oder die Zahlungen eingestellt haben. All diesen Anlegern ist dringend zu raten, sich anwaltlich vertreten zu lassen, nachdem, wie auch in diesem Forum berichtet wurde, zuletzt das Landgericht Köln eine Klage der CAF abgewiesen hatte.

Geplant ist wohl von Seiten der CAF, massiv gegen säumige Zahler vorzugehen. Angeblich sind in diesem Jahr mehrere hundert Klagen gegen Anleger geplant, im letzten Jahr 2008 wurden angeblich beim Multi Advisor Fund ca. 250 Anleger verklagt.

 

Wir können nur an die Anleger appelieren, keinem Anwalt eine Vollmacht zu erteilen, der von der SECI GmbH oder von der CAF vorgeschlagen wird, da nicht im Sinne der Anleger entschieden wird!