Formularschreiben zwecks Registrierung von Gewerbetreibenden

Wirtschaft und Gewerbe
26.05.2016285 Mal gelesen
Zur Wettbewerbswidrgigkeit von Schreiben zur Registrierung in Online-Registern

 Immer wieder werden schon auf den ersten Blick als Formularschreiben erkennbare Schreiben an Gewerbetreibende versendet mit dem Angebot, sich in einem Online-Register registrieren zu lassen

Häufig erwecken solche Schreiben wegen Ihrer "offiziellen" Aufmachung den Anschein, es würde sich um ein staatliches oder amtliches Register handeln, der Angebotscharakter wird verschleiert, ebenso wann welche Kosten anfallen.

Meist wird der Adressat in diesen Schreiben aufgefordert, die im Schreiben enthaltenen Angaben zu überprüfen und vor allem zu ergänzen. Danach soll das Schreiben zurückgeschickt werden. Dass es sich bei diesen Schreiben um ein (kostenpflichtiges) Angebot handelt, dass der Adressat durch Übersendung des ausgefüllten Formulars annimmt, ergibt sich aus diesen Schreiben meist nicht - vorgegaukelt wird üblicherweise, dass schon eine geschäftliche Beziehung bestehe und das Formular nur zur "Aktualisierung" bereits vorhandener Daten diene.

Hierzu hat das LG Bonn recht aktuell entschieden, dass derartige Schreiben wettbewerbswidrig sein können, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine Fehlvorstellung über den eigentlichen Angebotscharakter hervorgerufen wird (Urteil des LG Bonn vom 09.12.2015, Az.: 16 O 11/15).

 

Gerne können Sie sich bei Rechtsfragen zu dieser Problematik an uns wenden.

Rechtsanwalt Volker Nann

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